SMART-CONVERT
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AGB

1. Allgemeines

Die smartconvert UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn John Kellner, Friedhofsweg 9/3, 88410 Bad Wurzach, E-Mail: info@smart-convert.de wird im folgenden SC genannt.

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellen die Grundlage für die Nutzung der Services der SC dar und regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen SC und dem Kunden (im Folgenden auch Nutzer, Benutzer, Besteller oder Anwender genannt). Wenn und soweit es für Produkte gesonderte Lizenzvereinbarungen gibt (so z.B. Softwarelizenzverträge bzw. AGB von Drittanbietern etc.), so gelten diese ergänzend. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von SC gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von SC gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von den SC Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Dienstleistung bei dem Kunden vorbehaltlos ausgeführt wird.
 
1.2 Leistungen von SC erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung jeweils gültigen Fassung. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart worden sind. Dieses Schriftformerfordernis gilt auch für die Abbedingung der Schriftform

2. Vertragsgegenstand und Leistungskatalog

2.1. Gegenstand des Vertrages ist die Organisation und Durchführung von Schulungen. Der Inhalt der Schulungen ergibt sich aus den jeweiligen Kursangeboten, die auf der Webseite von SC aufgeführt sind. 

2.2. Die Angebote sind freibleibend. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung festgelegt.

2.3. SC ist berechtigt, für zu erbringende Leistungen Dritte zu beauftragen.

2.4. Sollte sich bei einem öffentlichen Seminar nur ein Kursteilnehmer angemeldet haben, kann SC dem Kunden das Seminar zum gleichen Preis als individuelles Inhouse Training beim Kunden mit verkürzter Seminardauer anbieten oder auf einen nächsten Seminartermin verweisen. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

2.5. Sollte ein Teilnehmer innerhalb von drei Monaten nach Teilnahme aus dem Unternehmen ausscheiden, welches das Training finanziert hat, gewährt SC dem direkten Nachfolger innerhalb von drei Monaten nach dem Trainingstermin kostenfrei an einem von SC garantierten öffentlichen Training gleichen Themas teilzunehmen. Voraussetzung hierfür ist ein Bestätigungsschreiben des Unternehmens und des ehemaligen Teilnehmers, in welchem die genauen Eintritts- und Austrittsdaten bestätigt werden.

2.6. Bei Nichtgefallen eines Trainings gewährt SC eine Neuauswahl eines Kurses aus dem Programm, sofern dieses SC am ersten Trainingstag bis 13:00 Uhr mitgeteilt wird. Ein Anspruch auf Rückerstattung von eventuellen Fahrtkosten, Hotelkosten oder sonstigen entstandenen Kosten besteht in diesem Falle nicht, sofern SC diesen Umstand nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. 

2.7. Individuelle Trainings sind von der Regelung der Absätze 2.5. und 2.6. ausgeschlossen.

3. Anmeldung

3.1. Ihre Anmeldung für ein Training können Sie schriftlich per Post, Telefax oder per E-Mail an info@smart-convert.de senden. Telefonische Anmeldungen können wir leider nicht entgegennehmen. 

3.2. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ist ein Training zum gewünschten Termin bereits belegt, werden Sie auf die Warteliste gebucht. Eine automatische Umbuchung auf den nächsten freien Termin wird seitens SC nicht vorgenommen. 

3.3. Die Auftragsbestätigung erhalten Sie nach der Auftragsbearbeitung. Hieraus können Sie die Beginn- und Endezeiten des Trainings, den Schulungspreis und eventuell besondere Hinweise entnehmen. 

3.4. Sollten Sie innerhalb von einer Woche keine Benachrichtigung seitens SC erhalten, so bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

4. Absagen und Stornierung

4.1. Stornierungen sind schriftlich per Post, Telefax oder per E-Mail an uns zu senden. 

4.2. Geht die Absage bis zu zwei Wochen vor Trainingsbeginn SC zu, erfolgt sie gebührenfrei.

4.3. Erfolgt die Stornierung weniger als 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn bei SC ein, so wird 50% der vereinbarten Trainingsgebühr als Stornogebühr berechnet. 

4.4. Bei einer Absage sieben Kalendertage vor dem Beginn der Maßnahme und später wird die volle Vergütung berechnet. 

4.5. Die unter Punkt 4.3 und unter Punkt 4.4 angegebenen Stornierungsgebühren gelten auch, wenn die Schulung auf einen späteren Zeitpunkt umgebucht wird. 

4.6. Muss aus organisatorischen Gründen ein Schulungstermin seitens der SC abgesagt werden, so können über die Schulungsgebühr hinausgehende Ansprüche nicht geltend gemacht werden.

4.7. Dem Kunden ist es gestattet, auch einen Ersatzteilnehmer zu stellen. In diesem Falle entfallen eventuelle Stornogebühren.

4.8. Bei einer Stornierung ist es dem Kunden gestattet, unter Anrechnung der Stornogebühren an einem anderen stattfindenden offenen Training teilzunehmen.

5. Vergütung

5.1. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste inclusive der gültigen Mehrwertsteuer. Die Gebühr enthält bei ganztägigen Veranstaltungen in unseren Schulungsräumen ein Mittagessen sowie Pausenverpflegung. Reise- und Hotelkosten des Referenten für im Hause des Kunden durchgeführte Trainings sind nicht im Preis enthalten und werden separat berechnet. 

5.2 . Eine Rabattgewährung bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer ist nur nach vorheriger Absprache mit SC möglich, wenn sie von einer anmeldenden Person/Stelle erfolgt und eine Sammelrechnung erstellt wird. Die Treuerabatte gelten nur für die Trainings, die in der Termin- und Preisliste von SC ausgeschrieben sind. Inhouse und Firmen Trainings sind von dieser Rabattgewährung ausgeschlossen.

6. Kundenverpflichtung, Zahlung und Verzug

6.1. Die Schulungsanordnungen und Schulungszeiten sind verbindlich. Verstöße können zum Ausschluss vom Training führen. Ein Anspruch auf Gebührenerstattung entsteht dadurch nicht. 

6.2. Die Vergütung ist mit dem Zugang der Rechnung fällig und durch Überweisung auf das Konto von SC innerhalb von sieben Tagen zu zahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regeln. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug gemäß § 284 BGB, hat er den entsprechenden Verzugsschaden zu ersetzen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behält sich SC vor. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist.

7. Mindestteilnehmerzahl und Änderungsvorbehalt

7.1. SC ist berechtigt sich vom Vertrag zu lösen, falls bei öffentlichen Trainings die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, der Referent unvorhergesehen zum Trainingstermin arbeitsunfähig erkrankt ist und ein Ersatzreferent nicht mehr organisiert werden kann oder ein unvorhergesehenes Leistungshindernis vorliegt, sofern dieses nicht durch zumutbare Aufwendungen überwunden werden kann und SC das Hindernis nicht zu vertreten hat. 

7.2. Im Falle des Absatzes 7.1. wird SC den Kunden unverzüglich, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätesten fünf Werktage vor Trainingsbeginn über die Nichtverfügbarkeit des Trainings informieren und dem Kunden unverzüglich die Vergütung erstatten. 

7.3. SC ist berechtigt, den Trainingsinhalt und -aufbau dem Stand der Entwicklung anzupassen und aktualisierend zu ändern

8. Haftung und Gewährleistung

8.1. Bei Kursausfall oder Terminverschiebung haftet SC nicht für eventuell angefallene Reise- und Übernachtungskosten sowie von durch Arbeitsausfall entstehende Auslagen. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenem Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von SC. 

8.2. Schadensersatzansprüche ggü. SC, der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen werden nur bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit anerkannt. 

8.3. Die Haftung beschränkt sich im Fall grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die SC eine Garantie übernommen hat, auf den vorhersehbaren Schaden, der durch die verletzte Pflicht oder die Garantie verhindert werden sollte. 

8.4. Diese Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet SC unbeschränkt bei einem Verschulden. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen. 

8.5. Für alle Ansprüche gegen SC auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt, außer in Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden, eine Verjährungsfrist von einem Jahr nach Kenntnis der Anspruchsgrundlage. Die Verjährung tritt spätestens 2 Jahre nach Entstehung des Anspruchsgrundes ein. 

8.6. Für vom Teilnehmer während einer Schulung eingebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen. 

8.7. Unterricht und Übungen werden so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer das gesteckte Trainingsziel erreichen kann. Für den Eintritt des Trainingserfolges haftet SC nicht.

9. Geistiges Eigentum

Alle Rechte für die ausgehändigten Trainingsunterlagen und Programme sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen, Vervielfältigungen und Nachdruck von Schulungsunterlagen und Schulungsprogrammen, auch auszugsweise, sind SC vorbehalten. Ohne schriftliche Genehmigung von SC dürfen keine Reproduktionen vorgenommen werden. Dieses bezieht sich ausdrücklich auch auf die im Rahmen des Trainings zur Verfügung gestellte Software.

10. Datenschutz und Geheimhaltungspflicht

10.1. SC weist den Kunden darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG) von SC zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden. 

Dies gilt insbesondere für die personenbezogenen Daten des Kunden, d.h. seine Kontaktinformationen, einschließlich Namen, Telefon- und Telefaxnummern sowie E-Mail-Adressen. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass SC die vorbezeichneten Daten erheben, speichern und nutzen darf.

10.2. Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, dass die vorgenannten Daten z.B. für Werbung, E-Mail-Informationen, Newsletter und/oder zur Marktforschung durch SC genutzt werden können.

Personenbezogene Kunden- und Abrechnungsdaten können im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung verarbeitet und genutzt werden und an Kooperationspartner, Subunternehmer, Vertriebspartner sowie Bevollmächtigte von SC und seiner verbundenen Unternehmen zum Zwecke der gemeinschaftlichen Geschäftsaktivitäten, der Kundenbetreuung, der Kundeninformation und des Vertriebs, weitergegeben werden. Hiermit erklärt sich der Kunde ausdrücklich einverstanden.

10.3. Der Kunde hat das Recht, die von ihm erteilte Einwilligung in Bezug auf die Verwendung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen.

10.4. Der Kunde wird alle Informationen vertraulich behandeln, die ihm im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses zugänglich gemacht werden.

11. Schlussbestimmung und Salvatorische Klausel

11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

11.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Ulm. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

11.3. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsvertrag, der AGB oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Ulm unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Ulm. 

Für alle Streitigkeiten, die sich zwischen dem Anbieter und einem Verbraucher im o.g. Zusammenhang ergeben, kann die allgemeine Schlichtungsstelle „Zentrum für Schlichtung e.V.“ unter der Adresse www.verbraucher-schlichter.de angerufen werden.

11.4. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von SC auf Dritte übertragen werden.

11.5. Soweit wesentliche Bestimmungen des geschlossenen Vertrages nicht tangiert werden und es zur Anpassung an aktuelle Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich beeinträchtigen würde, ist eine Änderung dieser AGB zulässig. 

Die AGB können auch angepasst, ergänzt oder sonst verändert werden, soweit dies zur Beseitigung von etwaigen Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages, z.B. aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist, so z.B. wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind.

11.6. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seiner Änderungen bzw. Ergänzungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.